Tipps für Ausbilder:innen

Sie sind neu in der Rolle als Ausbilder:in? Oder haben Fragen? Hier antworten wir auf häufig gestellte Fragen zu Themen rund um die Ausbildung.

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen wie:

Wie können meine Auszubildenden die Ausbildung verkürzen?

Die Berufsausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Bei Vorliegen bestimmter Schulabschlüsse bzw. erfolgreich absolvierter Einstiegsqualifizierung kann der Ausbildungsvertrag von vorneherein kürzer laufen (2 bzw. 2,5 Jahre).

Bei guten Leistungen des/der Auszubildenden in den ersten beiden Ausbildungsjahren kann der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des/der Auszubildenden mit Ihrem Einverständnis um ein halbes Jahr verkürzt werden. Die genauen Regelungen erfahren Sie bei Ihrer Kammer.

Kann ich die Schultage für meine Auszubildenden wählen?

Sie können uns Ihre Wünsche bezüglich der Unterrichtstage Ihrer Auszubildenden mit der Anmeldung bekanntgeben. Soweit möglich, versuchen wir, Ihre betrieblichen Belange zu berücksichtigen und Ihre Auszubildenden an den gewünschten Wochentagen oder gemeinsam bzw. in getrennten Klassen zu beschulen.

Ändern sich die Schultage der Auszubildenden im Laufe der Ausbildung?

Unser Unterricht ist so organisiert, dass der Berufsschulunterricht für die Auszubildenden für die Dauer der Ausbildung immer an den gleichen Wochentagen stattfindet. Der Stundenplan ändert sich in den Jahrgangsstufen je nach Stundentafel des Ausbildungsberufs, die Unterrichtsvor- oder nachmittage werden aber beibehalten.

Können meine Auszubildenden die Klasse wechseln?

Die Auszubildenden werden zu Beginn der Ausbildung einer Klasse zugeordnet und bleibt in dieser Klasse i. d. R. bis zum Ende der Ausbildung. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch ein Klassenwechsel möglich (Verkürzung, Doppelqualifikation).

Kann ich eine Befreiung von Auszubildenden vom Berufsschulunterricht erwirken?

Wenn Sie Ihre:n Auszubildende:n an unserer Schule anmelden, übernehmen Sie damit die Verpflichtung, diese zur Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen.

Wenn Ihre Auszubildenden an einer betrieblichen Fortbildung teilnehmen sollen, die zeitgleichmit dem Unterricht stattfinden wird, beantragen Sie bitte im Voraus schriftlich die Freistellung vom Unterricht für diesen Tag bei der Klassenleitung. Ihre Auszubildenden werden dann von uns für diese Zeit beurlaubt.
Anträge auf Freistellung, die sich auf mehrere zusammenhärngende Tage beziehen, stellen Sie bitte bei der Schulleitung.

Anträge auf Freistellung vor und nach den Ferien können nicht genehmigt werden.
Ebenso genehmigen wir keine Freistellung aus betrieblichen Gründen.

Können meine Auszubildenden von einzelnen Unterrichtsfächern befreit werden?

Auszubildende erhalten am Ende ihrer Ausbildung ein Berufsschulabschlusszeugnis, das alle Fächer enthält, die zur Stundentafel des Ausbildungsberufs gehören und die im Laufe der Ausbildung an unserer Schule erteilt wurden. Eine Abmeldung von einzelnen Fächern ist daher nicht möglich.

Ausnahme ist die Teilnahme am Religionsunterricht. Hier können Auszubildende entscheiden, ob sie an diesem Fach teilnehmen. Die Fachnote wird bei der Berechnung der Durchschnittsnote für den Berufsschulabschluss berücksichtigt.

Was geschieht, wenn der Unterricht für meine Auszubildenden ausfällt?

Sollte der Unterricht nicht wie geplant stattfinden können, ist unsere Schule bemüht, eine Vertretungsregelung für die Schüler:innen zu organisieren. Darum kümmert sich unser Vertretungsplan-Team. Die Vertretungsregelungen für die Tage der aktuellen und der kommenden Woche werden in der Schule und im internen Bereich der Homepage kommuniziert. Ihre Auszubildenden sollten Sie ggfs. darüber informieren.

Bei kurzfristig auftretenden Verhinderungen von Lehrpersonen werden die Regelungen ebenfalls kommuniziert. Die Klassenleitung der Auszubildenden vereinbaren mit der Klasse einen Kommunikationsweg für die Bekanntgabe kurzfristiger Änderungen (Teams, E-Mail, interne Weitergabe durch Klassensprecher:innen, Telefonkette).

Sollte die Schule aufgrund der aktuellen Situation kein sinnvolles Vertretungsangebot machen können, werden Ihre Auszubildenden in Ihren Betrieb entlassen und steht Ihnen dort zur Verfügung.

Wie erfahre ich, wenn meine Auszubildenden nicht am Unterricht teilnehmen?

Ihre Auszubildenden sind verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen. Die Anwesenheit wird im Klassenbuch der Klasse dokumentiert.

Um zu prüfen, ob Ihre Auszubildenden unsere Schule besucht haben, sollten Sie das Instrument der Berufsschulkarte nutzen. Diese Karte wird allen Schüler:innen am Beginn Ihrer Ausbildung ausgehändigt und wird für jeden Unterrichtstag geführt. Die Lehrkraft, die die letzte Unterrichtsstunde in der Klasse hat, bestätigt die Anwesenheit der Auszubildenden bis zum Unterrichtsschluss mit ihrer Paraphe.

Sollte Ihre Auszubildenden längere Zeit ohne Nachricht/Entschuldigung dem Unterricht fernbleiben, wird sich die Klassenleitung mit Ihnen und ggfs. der zuständigen Kammer in Verbindung setzen und die Fehltage anzeigen.

Die für Sie zuständige Kammer regelt die Zulassung zur Abschlussprüfung bei erhöhten Fehlzeiten nach den Vorgaben der Prüfungsordnung.

Wie müssen meine Auszubildenden das Berichtsheft führen?

Das Berichtsheft ist nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes zu führen. Im Berichtsheft wird der (im Betrieb und in der Schule) erlernte Stoff eingetragen. Über die Form des Berichtshefts und die Art der Darstellung der Inhalte entscheidet Ihre Kammer.

Das Berichtsheft ist Ihnen vorzulegen, von Ihnen zu kontrollieren und abzuzeichnen.

Muss ich für meine Auszubildenden die Kosten für den Eigenanteil der Schulbücher und für andere Schulmaterialien übernehmen?

Grundsätzlich müssen Sie nur Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen, d. h. sofern Sie Bücher u. a. bezahlen, sind diese Eigentum Ihres Unternehmens. Ansonsten müssen notwendige Schulbücher von der Ausbildungsvergütung bestritten werden.

Auszubildende, die einen weiten Anfahrtsweg zu unserer Schule haben, können die Erstattung der Fahrtkosten jeweils für ein halbes Jahr im Nachhinein beantragen. Ein Formular dafür erhalten sie in unserem Sekretariat.

Wie wird der Berufsschulunterricht auf die Arbeitszeit von Auszubildenden angerechnet?

Die Arbeitszeit Ihrer Auszubildenden wird durch das JArbSchG und das ArbZG geregelt.

Für Auszubildende, die unter das JArbSchG fallen, entspricht ein Berufsschultag mit 6 Unterrichtsstunden (einmal pro Woche) einem Arbeitstag.

Ab dem 01.01.2020 ist im Berufsbildungsgesetz geregelt, dass auch für die volljährigen Auszubildenden ein Berufsschultag mit 6 oder mehr Stunden als voller Arbeitstag (i.d.R. 8 Stunden) auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist den Auszubildenden eine Pause von 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist die Arbeit mit einer Pause von 45 Minuten zu unterbrechen. Die Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden lt. ArbZG müssen eingehalten werden.



Wann muss ich meine Auszubildenden zur Prüfung anmelden?

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen entnehmen Sie bitte den Informationen Ihrer Kammer.

Eine Übersicht der Kammern finden Sie hier.

Wer hilft bei Schwierigkeiten in der Ausbildung?

Zu betrieblichen Fragen stehen Ihnen die Ausbildungsberater Ihrer Kammer zur Verfügung.

Ansprechpartner für schulische Fragen zur Ausbildung oder Ihren Auszubildenden ist zunächst die Klassenleitung, ggfs. auch die zuständige Bildungsgangleitung.

Unsere Schule bietet allen Schüler:innen ein kostenfreies Beratungsangebot zur
akuten Krisenbewältigung,
Begleitung über längerfristige Zeiträume (z. B. bei Lernschwierigkeiten) ,
Heranführung der Hilfesuchenden an weiterführende Einrichtungen ,
Vermittlung bei Konflikten (z. B. bei Mobbing),
Unterstützung bei Problemlösungen im materiellen Bereich,
Gründung eines eigenen Haushaltes und Schuldenbewältigung,
Hilfe bei kulturell bedingten Schwierigkeiten und im Sinne des Gender-Mainstreamings
Suchtprävention und -beratung
Berufszielfindung.

In diese Gespräche können bei Bedarf Eltern oder Ausbilder:innen und Betreuer:innen einbezogen werden. Die Gespräche sind vertraulich im Sinne der gesetzlichen Schweigepflicht und freiwillig.

Wann kann ich mit den Lehrpersonen der Berufsschule sprechen?

Unsere Schule lädt Sie in jedem Schuljahr nach dem Ende des ersten Halbjahres zu einem Sprechtag ein. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte unserem Kalender.

Während des Schuljahres ist die Klassenleitung Ihr:e Ansprechpartner:in für alle Fragen, die Ihre Auszubildenden betreffen. Sie erreichen uns über unser Sekretariat.

Kann die Schule mich bei der Suche nach neuen Auszubildenden oder Mitarbeiter:innen unterstützen?

Leider steht die Stellenbörse aus technischen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Im Eingangsbereich unserer Schule ist jedoch ein Schaukasten, in dem Stellenangebote ausgehängt werden können.

Was muss ich bei einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses tun?

  • E-Mail schreibenkuendigung@bvs-bk.de
    Damit wir unsere Schüler:innendaten stets aktuell halten können, bitten wir Sie, uns zeitnah über Kündigungen oder Aufhebung von Ausbildungsverträgen per Mail an die oben genannte Adresse zu informieren!